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Stadtverwaltung nimmt Art Canrobert an die Kandare

Stadtverwaltung nimmt Art Canrobert an die Kandare
Artikel vom:
09.08.2011
Quelle:
BT

Artikel Inhalt

Bezugnehmend auf die Berichterstattung in den lokalen Tageszeitungen vom 09.08.2011 gibt der Verein Art Canrobert e.V. nachfolgen folgende Stellungnahme ab:

Der Verein Art Canrobert e.V. nutzt als selbstverwalteter Jugendverein ein ca. 430 qm großes Vereinsheim in der Karlstraße 23. Insgesamt 186 Jugendliche, darunter 33 Bandmitglieder (7 Verschiedene Bands) sowie 2 Künstler nutzen diese Räumlichkeiten als Wirkungsstätte. Die Vereinsräume werden überdies für Theateraufführungen, Workshops, Kleinkonzerte, als Werkstätte, Kraftraum und Treffpunkt genutzt.

Im Zuge der Fortschreibungen der Vereinsförderrichtlinien, die zeitweise eine Erhöhung der Mieten um bis zu 890 % in ihrer Entwurfsfassung vorsahen, erhöhte sich der Mietpreis für Art Canrobert e.V. auf die in der städtischen Pressemeldung angegebenen Beträge von rund 1000 € (warm) was einer effektiven Erhöhung um ca. 115 % entspricht. Diese Entscheidung wurde vom Rastatter Gemeinderat gefällt. – Sie wurde von uns zwar kritisiert, letztendlich aber akzeptiert. Wir halten es zwar nach wie vor für unverantwortlich einem Jugendverein, der kostenfreie Angebote an Jugendliche richtet, die Mieten so drastisch zu erhöhen – Dies ist und war aber nicht der Kritikpunkt, den wir in der aktuellen Diskussion mit der Stadt Rastatt anführen.

Der Verein Art Canrobert e.V. hat sich stets um einen Dialog mit der Stadtverwaltung und um die Vermeidung von Konflikten bemüht. Zur Durchsetzung von Lärmschutz- und Jugendschutzbestimmungen wurden daraufhin alle lauten Aktivitäten des Vereins (Probebetrieb, Konzertbetrieb) auf die der Nachbarschaft abgewandte Gebäudeseite verlegt. – Um Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch vor der Türe stehende Raucher zu vermeiden wurde überdies ein Raucherraum in die ehemaligen Damengarderobe des Vereinsheims eingebaut. Aus Platzgründen war dies alternativlos. Da diese Garderobe als Durchgangsraum zur Damentoilette dient, ist eine Nutzung der Damentoilette aus Jugendschutzgründen rechtlich nicht zulässig. Dem Verein wurde in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung signalisiert, dass man hierfür zukünftig eine der 4 aktuell leerstehenden, aber voll funktionsfähigen Toiletten, in dem SWI Gebäude zur Verfügung stellen könne. – Diese stehen zum Teil seit Bezug des Gebäudes im Jahre 2004 – Also seit bereits über 7 Jahren ungenutzt bereit und könnten dem Verein sehr kurzfristig überlassen werden.

Die unbenutzbare Damentoilette wurde in der Erwartung, eine weitere Toilette zur Verfügung gestellt zu bekommen, von uns in eine Küche umgebaut. Der Einbau erfolgte zwar ohne Abstimmung mit der Stadtverwaltung, jedoch entgegen ihrer Behauptung wurden die Kabel keinesfalls laienhaft „angezapft“, sondern durch Fachpersonal über einen Sicherungskasten angeschlossen.

Wo gehobelt wird, da fallen Späne und wo gebohrt wird, da gibt es Staub. – Dies hat eine Baustelle nun mal an sich. – Eine sich im Bau befindlichen Küche, in der klar offensichtlich noch Unmengen an Gerätschaften zum Fertigstellung lagern, als einen Hygienemängel darzustellen, entzieht sich ebenfalls unserem Verständnis. – Vielmehr sehen wir diesen Vorwurf als fortgesetzten Versuch unseren Verein in seiner selbstverwalteten Arbeit einzuschränken.

Weitere Indizieren hierfür sehen wir folgenden Punkten:

1. Dem Verein wird statt einem Änderungsmietvertrag ein vollständig geänderter Mietvertrag zur Unterschrift vorgelegt

Art Canrobert e.V. muss entgegen dem Gemeinderatsbeschluss nicht nur eine Mieterhöhung um gut 115 % akzeptieren, sondern erhielt durch die Stadtverwaltung einen vollkommen geänderten Mietvertrag. Die Stadtverwaltung überträgt dabei typische Vermieterpflichten auf Art Canrobert e.V. und sichert sich teils rechtlich fragwürdige Sonderkündigungs- und sonstige Rechte zu.

 

2. Die Kommunikation findet nicht auf Augenhöhe statt

Statt mit dem Verein konstruktiv an Lösungen zu arbeiten zieht die Stadtverwaltung bedauerlicherweise eine Kommunikation über eingeschriebene Briefe vor und erschwert persönliche Termine. – Wünscht die Stadt ein persönliches Gespräch, so werden Zeiten und Orte – selbstverständlich kurzfristig und während normalen Arbeitszeiten – vorgegeben.

 

3. Unhaltbare Vorwürfe führen zu Abmahnungen

In einem ersten Schreiben wirft uns die Stadt, entgegen ihrer jetzigen Berichterstattung, deutlich mehr Vergehen gegen den Mietvertrag vor. Unsere schriftliche Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe und Auszüge aus dem Schriftverkehr werden wir spätestens am 11.08.2011 auf http://www.artcanrobert.de zum Download bereitstellen. Sie bedürfen noch der redaktionellen Aufbereitung.

 

4. Die Stadt erntet unsere Lorbeeren

Wer auf der Städtischen Homepage auf „Jugend“ klickt findet ein schönes Foto mit „Art Canrobert“ Banner im Hintergrund – Eine Aufnahme, die bei dem Kooperationsprojekt „Art & Action-Festival“ entstanden ist. Dieses Foto soll als Beweis dienen, dass Jugendlichen in Rastatt etwas geboten wird. – Dass im darauffolgenden Jahr ohne nachvollziehbaren Grund die Förderung für eben dieses Festival gestrichen wurde, verschweigt die Stadt an dieser Stelle gekonnt. – Dieses Festival wird seit dem von uns in Eigenregie durchgeführt. Dieses Jahr wird es auf Grund des Veranstaltungsverbotes nicht stattfinden können, ein herber Verlust für die Kulturlandschaft Rastatt.

 

5. Auch der E-Check bleibt nicht ohne Hürden

Um unser Veranstaltungsverbot aufzuheben und den Vereinsbetrieb wie gewohnt fortführen zu können, unterliegt der Verein der Auflage die elektrischen Anlagen überprüfen zu lassen. Was gewöhnlicher Weise komplikationslos von einem Elektrikermeister durchgeführt werden kann, wird von der Stadt als Vermieter durch weitere Hürden erschwert. So bedürfen wir –aus unerklärlichen Gründen - bei der Vergabe des Auftrages an einen Meisterbetrieb dem Einverständnis der Stadt. Weiter beweist uns die Stadt ihr Misstrauen, indem sie die durch uns beauftragte Firma zusätzlich durch städtisches Fachpersonal überwachen lässt.

 

6. Art Canrobert beschädigt Abrissgebäude

In Darstellungen bezeichnet die Stadt Rastatt das SWI Gebäude als marode und schließt nicht alleine deshalb weitere Investitionen in das SWI-Gebäude aus. Das dritte Stockwerk des Hauses steht bereits seit Jahren leer und kann zwecks defekter Heizungsanlage nicht einmal geheizt werden. – Hier sind beachtliche Mietschäden, die sich bereits im ebenfalls nicht beheizbaren Treppenhaus deutlich zeigen – vorprogrammiert. Das Gebäude befindet sich in einem so schlechten Zustand dass noch kürzlich der Komplettabriss in Betracht gezogen wurde. Es sollte einer Anschlussstraße zum angrenzenden Kasernengelände weichen, das bald erschlossen werden soll. An eine weitere Nutzung des Gebäudes in dieser Form ist in jedem Fall nicht zu denken. Die Stadt Rastatt nimmt trotzdem selbst kleinste Mietsachbeschädigungen wie angebrachte Plakate oder Wandgemälde als Abmahnungsgrund. Zur Umgestaltung der Toiletten im Rahmen der Aktionstage wurden die Stadtvertreter sogar mit Aktionsprogramm persönlich eingeladen.

 

7. Stadt begeht Räume ohne Vorankündigung

Die Stadtverwaltung hat Anfang Juli unsere Vereinsräume eigenmächtig „Begangen“. Für diese „Begehung“ führte die Stadtverwaltung „Gefahr im Vollzug“ an. Es erfolgte auch in diesem Fall keine ordnungsgemäße Information der Vorstände. – Eine Begehung unserer Räume erschütterte unser Vertrauen in die Stadtverwaltung zu tiefst und wird von unseren Mitgliedern als Verletzung ihrer Persönlichkeits- und Eigentumsrechte empfunden.

Diese Punkte, die keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit erheben, zeigen deutlich, dass es hier weniger um die Sache, denn darum den Verein einzuschränken geht. Die Gründung eines Jugendgemeinderates, oder die Durchführung eines Jugendgipfels, können wir unter diesen Umständen nur als Farce bezeichnen. Den Jugendlichen in Rastatt wird durch solches Vorgehen das Recht auf Selbstbestimmung entzogen und sie werden entmündigt. Ein ungeheuerlicher Zustand, den wir, nicht nur als Betroffene, sondern auch als Anwälte der Jugend in Rastatt auf das Schärfste verurteilen.

Art Canrobert bleibt

Gez.

Die Vorstände im Namen aller Mitglieder